Verpackg
Jeder kann überprüfen, ob der Hersteller, von dem er das Produkt erworben hat, ordnungsgemäß im Dualen System VerpackG/LUCID registriert ist. Im Rahmen der Datenmeldung müssen die Unternehmen angeben, wie viel Masse an Verpackungen oder Verpackungsmaterialien sie in Verkehr gebracht haben und welcher Anteil davon am System beteiligt war.
Dies geschieht getrennt nach den so genannten Materialfraktionen, d.h. Papier, Pappe, Leichtverpackungen (mit Metallverpackungen, Verbundstoffen und Kunststoffen) und Glas. Das von der Zentralen Stelle Verpackungsregister geführte öffentliche Register ist auf ihrer offiziellen Website frei zugänglich.
VerpackG - was ist das?
Das VerpackG ist das deutsche Verpackungsmanagementgesetz, das die Anforderungen an Unternehmen und Betriebe zur Registrierungspflicht der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen regelt und festlegt. Es wurde am 01.01.2019 eingeführt und löste die bisherige VerpackV ab. Das Gesetz zielt darauf ab, die Umwelt durch die Minimierung von Verpackungsabfällen zu schützen. und die Verwendung umweltfreundlicherer Lösungen zu fördern. Es entspricht den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union.


VerpackG - wer ist betroffen?
Wer ist von der Registrierungspflicht im VerpackG-System betroffen? Die Registrierungspflicht gilt für in- und ausländische Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen oder erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Die Registrierung beim VerpackG sollte erfolgen, bevor die Ware über die Grenze transportiert wird. Zum Zeitpunkt des Grenzübertritts
Verpackungen als in den deutschen Markt eingeführt gelten.
Dies gilt auch für diejenigen, die online verkaufen, und die Waren werden von Polen aus versandt.
Für Klein- und Kleinstunternehmen sind in der Regel nur zwei Meldungen pro Jahr (Plan- und Istmengen) erforderlich. Das Verpackungsgesetz enthält keine Bagatellgrenze für die Teilnahme-/Registrierungspflicht am System und die Datenmeldung.
Was ist die erste Verpackungseinführung in Deutschland?
Hersteller oder Erstinverkehrbringer im Sinne des Verpackungsgesetzes mit den Folgen der Registrierungs- und Beteiligungspflicht ist derjenige, der erstmals in Deutschland zu gewerblichen Zwecken eine mit Ware befüllte Umverpackung, die er üblicherweise als Abfall sammelt, an private Endverbraucher (private Haushalte, sonstige Anfallstellen) zur Abgabe, zum Verbrauch oder zur Verwendung an einen Dritten übergibt.
Bitte prüfen Sie diese Informationen und stellen Sie fest, welche Bestimmungen des Gesetzes für Sie gelten, Analyse der Rückstellung anhand des Geschäftsprofils.
Welche Verpackungen werden durch das VerpackG ausgezeichnet?
Nach den Bestimmungen des Gesetzes können Verpackungen auf den deutschen Markt gebracht werden:
Die voraussichtlichen Kosten für das VerpackG können mehrere hundert Euro aufwärts betragen.
Nach der Gesetzesnovelle 2021 kann auch zwischen Verpackungen für den Endverbraucher unterschieden werden
und solche, die sich an B2B-Kunden richten. Unabhängig von der Art sind jedoch alle diese Angebote registrierungs- und meldepflichtig
in das VerpackG-System aufgenommen werden, wenn sie erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht werden.
Wie funktioniert das Anmeldeverfahren bei VerpackG?
Der gesamte Prozess muss durchgeführt werden, auch wenn nur eine einzige Verpackung in den VerpackG-Kreislauf eingegeben wird:
- Legen Sie ein Konto an und geben Sie die erforderlichen Daten auf dem Verpackungseinführer ein.
- Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Recyclingunternehmen.
- Bestimmung der geschätzten Menge der einzuführenden Verpackungen.
- Wenn sich Änderungen ergeben - erhöhen/verringern Sie die Anzahl der Pakete.
- Einreichung des Berichts.
Die Meldung der Mengen und deren Änderung sowie die Zahlung der tatsächlich eingeführten Packstücke erfolgt bis zum 15. Mai.
Übersteigt die Menge der Verpackungen die im Gesetz festgelegten Werte, kann es auch erforderlich sein, eine entsprechende
Vollständigkeitserklärung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Wie viel kostet die Registrierung bei VerpackG?
Registrierung von Verpackungen in Deutschland in den Systemen des VerpackG.
Gebühren im Zusammenhang mit dem VerpackG:
Die voraussichtlichen Kosten für das VerpackG können mehrere hundert Euro aufwärts betragen.
Was sind die Sanktionen bei Nichteinhaltung?
Die Nichtregistrierung, unvollständige oder fehlerhafte Daten haben eine Reihe von negativen Folgen.
In dem Gesetz werden diese aufgelistet:
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Um negative Folgen einer falschen Registrierung zu vermeiden, lohnt es sich, die erfahrenen Spezialisten der EKOPRO-Gruppe in Anspruch zu nehmen.
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