LUCID und Dropshipping

  • LUCID und Dropshipping

    Beim Verkauf nach Deutschland gilt der einfache Grundsatz: Nicht derjenige, der als Dienstleister die Verpackung physisch verpackt, ist für die LUCID-Pflichten verantwortlich, sondern grundsätzlich derjenige, der als Verpflichteter die verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt. Die ZSVR betont, dass jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland gewerbsmäßig vertreibt oder verpackte Ware nach Deutschland einführt, unabhängig von seinem Sitzland im LUCID-Verpackungsregister registriert sein muss