BDO-Abfalltoner
Gebrauchte Tonerkartuschen bedeuten nicht immer eine Meldepflicht bei der BDO. Es ist entscheidend, genau zu wissen, um welche Art von Abfall es sich handelt, ob er gefährliche Bestandteile enthält und ob er in der betreffenden Tätigkeit als Siedlungsabfall behandelt werden kann. Offizielle BDO-Materialien weisen darauf hin, dass gebrauchte Tonerkartuschen, die keine gefährlichen Bestandteile enthalten, in bestimmten Fällen als Siedlungsabfall betrachtet werden können; in diesem Fall muss sich der Unternehmer als Erzeuger von Siedlungsabfällen nicht in das BDO-Register für die Erzeugung dieser Abfälle eintragen. Gleichzeitig können Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften, die nicht aus Haushalten stammen, nicht als Siedlungsabfälle betrachtet werden, so dass ihr Status sehr viel sorgfältiger geprüft werden muss.

