Was ist das Zentrale Betreiberregister?
(CRO) Central Register of Operators (CRO), ehemals Central Register of Operators of Fire Protection Equipment and Systems, für Betreiber von Einrichtungen (d. h. Brandschutzsysteme und andere Einrichtungen), die 3 kg oder mehr geregelte Stoffe oder 5 Tonnen CO2-Äquivalent (CO2 eq) fluorierte Treibhausgase oder F-Gase enthalten (bis 31. Januar 2018 3 kg geregelte Stoffe und 3 kg F-Gase).
Das Zentralregister der Betreiber sammelt in elektronischer Form die in Artikel 14 des Gesetzes genannten Ausrüstungskarten und Karten für Brandschutzsysteme. Die Verordnung des Umweltministers vom 27. Dezember 2017 über das Zentrale Register der Betreiber legt dies fest:

Ker verpflichtet ist, sich beim CRO zu registrieren?
Gemäß Abschnitt 14(6) des Gesetzes muss sich ein Betreiber registrieren lassen, indem er ein Registrierungsformular ausfüllt, bevor er die erste Geräte- oder Brandschutzsystemkarte vorlegt. Die Person, die das Registrierungsformular im Namen des Betreibers eines Brandschutzgeräts oder -systems ausfüllt, wird zum Verwalter des Kontos dieses Betreibers. Die Betreiber können die Registrierung auf der Website ausfüllen.
Wer ist der Betreiber?
Betreiber ist ein Betreiber im Sinne von Artikel 2 Absatz. 8 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 oder ein Unternehmen im Sinne des Artikels 3 Abs. 26 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009. In der Praxis ist der Betreiber der Nutzer oder alternativ der Eigentümer des Geräts oder die Stelle, die die Einrichtung verwaltet, in der sich das Gerät befindet. Der Betreiber ist verpflichtet, die tatsächliche Kontrolle über den technischen Betrieb der Einrichtung im Sinne von Artikel 4 des Gesetzes auszuüben, einschließlich der Entscheidung über finanzielle und technische Angelegenheiten, die die Einrichtung betreffen.
Der Begriff ”Gerät” umfasst:
- Stationäre Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
- Kühlaggregate, die in Kühllastwagen und Kühlanhängern gemäß Artikel 2 Nummern 26 und 27 der Verordnung 517/2014 eingebaut sind
- Elektrische Schaltanlagen im Sinne von Artikel 2 Nummer 36 der Verordnung 517/2014
- Geräte, die F-Gase als organische Lösungsmittel enthalten
- Rankine-Kreisläufe gemäß der Definition in Artikel 2 Nummer 34 der Verordnung 517/2014
- Stationäre Geräte, die Brandschutzsysteme sind
Gerätekarten werden für die Geräte a) bis e) und Brandschutzsystemkarten für die Geräte f) erstellt. Karten werden derzeit nur für Geräte erstellt, die 3 kg oder mehr geregelte Stoffe gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung 1005/2009 oder 5 Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr F-Gase gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung 517/2014 enthalten. Wer erstellt die Gerätekarten oder die Brandschutzsystemkarten? Gemäß Artikel 14 Absatz 1 des Gesetzes werden die Gerätekarten oder die Brandschutzsystemkarten vom Betreiber erstellt. In der Praxis werden die Ausrüstungskarten oder Brandschutzsystemkarten vom Kontoverwalter des Betreibers oder von den Kontokontaktpersonen des Betreibers erstellt, die Zugang zum CRO erhalten haben, nachdem sie vom Kontoverwalter des Betreibers zum CRO hinzugefügt wurden. Derzeit können einer Karte nicht mehr als 3 Kontaktpersonen zugewiesen werden, und eine Kontaktperson kann mehreren Karten gleichzeitig zugewiesen werden.

