Die Abfallwirtschaft in einem Unternehmen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch Teil eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Umwelt. Nach dem Abfallgesetz vom 14. Dezember 2012 ist Abfall jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle fallen sowohl in Haushalten (Siedlungsabfälle) als auch bei wirtschaftlichen Tätigkeiten (Industrieabfälle) an. Wichtig ist, dass Siedlungsabfälle nicht nur von Haushalten erzeugt werden, sondern auch von Unternehmen, Büros oder Institutionen stammen können, wenn sie in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit ähnlich sind, wie z. B. Verpackungsabfälle, Papier oder Kunststoffe. Für eine wirksame Abfallbewirtschaftung in einem Unternehmen muss die so genannte Abfallhierarchie befolgt werden. An erster Stelle steht die Vermeidung, gefolgt von der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, anderen Formen der Verwertung (z. B. energetische Verwertung) und schließlich der Beseitigung. Es lohnt sich, sich in jeder Phase Ihres Unternehmens zu fragen: Ist es möglich, die von Ihnen produzierte Abfallmenge zu verringern, sie wiederzuverwenden oder zu recyceln? Entsprechende Maßnahmen verringern sowohl die Kosten als auch die negativen Auswirkungen auf die Umwelt.
Wie kann man Abfälle gemäß den BDO-Vorschriften korrekt klassifizieren und erfassen?
Eine korrekte Abfallklassifizierung und -trennung ist ebenfalls entscheidend. Abfälle werden unterteilt in gewöhnliche Abfälle - wie Papier, Glas, Kunststoffe - und gefährliche Abfälle, die schädliche Stoffe enthalten, z. B. Altöl, Lösungsmittel, Batterien, Chemikalien, Farben. Jeder Abfallart sollte gemäß dem Abfallkatalog ein entsprechender Abfallcode zugewiesen werden. Die Abfälle können in der Anlage, d.h. im Rahmen eines organisierten Prozesses (z.B. Produktion oder Reinigung), oder außerhalb der Anlage - z.B. bei Renovierungs-, Büro- oder Servicetätigkeiten - anfallen. Diese Unterscheidung wirkt sich darauf aus, wie sie im BDO-System erfasst werden. Die Verpflichtung zur korrekten Einstufung, Erfassung und Weitergabe von Abfällen an berechtigte Empfänger liegt beim Abfallerzeuger. Als Erzeuger gilt jeder, bei dessen Tätigkeit Abfälle anfallen, sowie jeder, der Abfälle vorbehandelt, vermischt oder deren Eigenschaften anderweitig verändert. Abfallnachweise sind u. a. mittels einer Abfallnachweiskarte und einer Abfallübertragungskarte (KPO) zu führen, und die Daten müssen im BDO-System - Abfalldatenbank - registriert werden. Alle Unternehmer, die Abfälle erzeugen, sind verpflichtet, sich bei BDO zu registrieren.
Vereinfachte Abfallregistrierung 2024 - wer kann davon profitieren und unter welchen Bedingungen?
Für bestimmte Abfallarten ist es möglich, vereinfachte Abfallregister zu führen. Gemäß der Verordnung des Ministers für Klima und Umwelt vom 5. November 2024 gilt dies hauptsächlich für Abfälle mit geringem Umweltrisiko, die in kleinen Mengen anfallen. Es ist jedoch zu bedenken, dass die Befreiung von der vollständigen Registerführung nicht bedeutet, dass keine Pflichten bestehen - es ist notwendig, die Art des Abfalls zu bestimmen, einen Abfallcode zuzuweisen, ein BDO-Register zu führen und den Abfall an einen zugelassenen Empfänger zu übergeben. Die vereinfachte Nachweisführung ist eine formale Vereinfachung, aber keine Befreiung von der Haftung. Es ist auch wichtig zu wissen, dass einige Abfälle, z. B. Holzpaletten, an Einzelpersonen oder Organisationen, die keine Unternehmen sind, übergeben werden können, die sie für ihre eigenen Zwecke verwenden. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung des Umweltministers vom 10. November 2015 vorgesehen und kann die Verwaltung bestimmter Materialien in einem Unternehmen erheblich verbessern.
Pflicht zur Abgabe von Abfallberichten an BDO - Fristen, Umfang, Verantwortung
Auch die Berichterstattung ist ein wichtiges Element der Abfallwirtschaft. Jedes Unternehmen, das Abfälle erzeugt, ist verpflichtet, jährliche Berichte über Produkte, Verpackungen und Abfallmanagement sowie über die Menge der erzeugten Abfälle und deren Bewirtschaftung vorzulegen. Es ist hervorzuheben, dass der Abfallbericht die tatsächlich erzeugte Abfallmenge enthalten sollte und nicht die Menge, die dem Empfänger übergeben wurde. Dies ist ein häufiger Fehler, der zu Unregelmäßigkeiten im BDO-System und möglichen Sanktionen führen kann. Der Bericht sollte den gesamten Abfallkreislauf berücksichtigen - von der Erzeugung über die Lagerung bis hin zur Weitergabe für Recycling, Verwertung oder Beseitigung. Die Unterlagen sind bis zum 15. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr beim Marschall der Provinz einzureichen, die für den Ort der Abfallerzeugung oder -verarbeitung zuständig ist.
Zuverlässige Abfallerfassung und -berichterstattung für ein nachhaltiges und gesetzeskonformes Unternehmen
Die Kenntnis der Vorschriften, die Führung zuverlässiger Aufzeichnungen, die Berichterstattung im BDO-System und die verantwortungsvolle Abfallverbringung sind nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern vor allem Zeichen einer verantwortungsvollen und professionellen Unternehmensführung. Ein effizientes Abfallmanagement in einem Unternehmen ermöglicht nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern unterstützt auch den Umweltschutz und stärkt das Image eines modernen, nachhaltigen Unternehmens.

