Wer muss keinen BDO-Bericht erstellen?

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BDO - wer muss sich nicht anmelden? Die Datenbank für Produkte und Verpackungen und Abfallwirtschaft ist ein System zur Erfassung und Überwachung von Abfällen in Polen, das ein Schlüsselelement der Abfallwirtschaftskontrolle darstellt. Die Registrierung bei der BDO und die Einreichung von Berichten sind Verpflichtungen, die für viele Unternehmer gelten. Es gibt jedoch bestimmte Gruppen von Unternehmen, die von diesen Pflichten befreit sind.

BDO - wer muss sich nicht anmelden?

Im Reglement finden wir genaue Angaben darüber, wer sich nicht bei BDO registrieren lassen muss. Dazu gehören Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle. Hier finden Sie eine Liste von Einrichtungen und Richtlinien, wer nicht in BDO sein muss. Diese sind:

  • natürliche Personen und organisatorische Einheiten, die keine Unternehmen sind - Einrichtungen, die die Abfälle für ihre eigenen Zwecke verwenden, sind von der Registrierung bei BDO befreit. Wenn zum Beispiel eine Privatperson Kompost aus organischen Abfällen in ihrem Garten verwendet, ist sie nicht verpflichtet, sich bei der BDO zu registrieren,
  • Betreiber von Anlagen zur Ausbringung von kommunalem Klärschlamm - Wird der Klärschlamm in der Landwirtschaft, zum Anbau von Pflanzen für die Kompostherstellung, zum Anbau von Non-Food-Kulturen oder zur Landgewinnung verwendet, ist der Landbesitzer ebenfalls von der Registrierungspflicht befreit,
  • nicht-gewerbliche Sammler von Verpackungsabfällen - Dies gilt zum Beispiel für diejenigen, die im Rahmen von Sozial- oder Aufklärungskampagnen gebrauchte Konsumgüter wie Medikamente und deren Verpackungen sammeln. Solche Aktivitäten, die nicht kommerzieller Natur sind, bedürfen keiner Registrierung bei BDO,
  • den Transport von selbst erzeugten Abfällen - Unternehmen, die im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit anfallende Abfälle transportieren, müssen sich nicht bei der BDO registrieren lassen, solange sie keine Abfälle verarbeiten oder sammeln,
  • Unternehmen, die ausschließlich Siedlungsabfälle erzeugen - Wenn ein Unternehmen Abfälle erzeugt, die in ihrer Art und Zusammensetzung mit Siedlungsabfällen vergleichbar sind und zusätzlich vom kommunalen Abfallsammelsystem erfasst werden, ist eine Anmeldung bei BDO nicht erforderlich. Dies gilt z.B. für Büros oder Geschäfte, die keine Industrie- oder Sonderabfälle erzeugen.

Alle diese Einrichtungen werden durch die BDO-Registrierung umgangen.. Diejenigen, die keine Eintragung vornehmen müssen, sollten jedoch auf Nachhaltigkeit und die richtige Lagerung und Entsorgung von Abfällen achten.

Wer muss keine BDO-Meldung abgeben?

Nicht alle Unternehmen müssen eine Abfallmeldung abgeben. Wer muss keinen BDO-Bericht einreichen? Ausnahmen gelten vor allem für Unternehmen, die nicht in größerem Umfang Abfälle erzeugen oder behandeln. Dazu gehören:

  • Unternehmen, die ihre Abfälle nur an zugelassene Sammler abgeben: Wenn ein Unternehmen seine Abfälle nur an zugelassene Sammler abgibt (z. B. Behandlungsunternehmen), besteht keine Meldepflicht, da es keine unabhängige Abfallbewirtschaftung durchführt,
  • Unternehmen, die nur im Sozialbereich Abfälle erzeugen - Abfälle, die im Sozialbereich für die Mitarbeiter anfallen, wie z. B. Papier, Plastik oder Speisereste, werden als Siedlungsabfälle behandelt, wodurch das Unternehmen von der BDO-Meldung befreit ist, wenn es keine anderen, spezifischeren Abfälle erzeugt.

BDO-Bericht - wer muss sich nicht zusätzlich zu den oben genannten Personen vorbereiten? Unternehmer, die von der Führung von Abfallnachweisen befreit sind. Wenn ein Unternehmen keine Abfallnachweise führen muss, muss es auch nicht automatisch Bericht erstatten. Wenn nicht sicher genug ist, ob ein Unternehmen vom BDO-Register betroffen ist, kann auch in einer Umfrage auf der Website der Produkt- und Verpackungsdatenbank und der Datenbank für die Abfallwirtschaft überprüft werden, wer nicht registriert werden muss.

Die EKOPRO-Gruppe bietet umfassende BDO-Dienstleistungen

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass jede Situation anders sein kann. es lohnt sich immer, die Spezialisten der EKOPRO-Gruppe zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften arbeitet. Als Teil unserer Partnerschaft bieten wir:

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