Die De-minimis-Beihilfe von BDO ist eines der wichtigsten Instrumente zur Unterstützung von Unternehmern in Polen, die es ermöglicht, innerhalb bestimmter Grenzen Beihilfen zu erhalten, ohne diese bei der Europäischen Kommission anmelden zu müssen. Die Möglichkeit, diese Beihilfen über das BDO-System, d. h. die Datenbank für Produkte und Verpackungen und Abfallwirtschaft, zu beantragen, dürfte bei den Unternehmern besondere Aufmerksamkeit erregen.
Was ist eine BDO-De-minimis-Beihilfe?
Die BDO-De-minimis-Beihilfe ist eine besondere Form der Unterstützung, die darauf abzielt, Unternehmer von den mit der Vermarktung von verpackten Produkten verbundenen Kosten zu entlasten. Unternehmer, die bestimmte Kriterien erfüllen, können eine Befreiung von der Produktgebühr erhalten, was einer Einsparung im Unternehmensbudget entspricht. Voraussetzung für den Erhalt dieser Beihilfe ist die korrekte Einreichung der Unterlagen über das BDO-System. Der Antrag auf De-minimis-Beihilfe umfasst einen Bericht über die Abfallbewirtschaftung und das entsprechende Informationsformular für De-minimis-Beihilfen. Der Wert der erhaltenen Beihilfe entspricht dem Betrag der Befreiung von der Produktabgabe, Wenn ein Unternehmen beabsichtigt, eine De-minimis-BDO-Unterstützung zu beantragen, ist eine Vorlage in der Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallmanagement verfügbar.
Wer kann eine BDO-De-minimis-Beihilfe beantragen?
Der BDO-De-minimis-Beihilfeantrag kann von Unternehmern gestellt werden, die verpflichtet sind, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen auszuüben und gleichzeitig bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen zu erfüllen. Dies gilt unter anderem für Unternehmen, die verpackte Produkte vermarkten, Organisationen zur Verwertung von Verpackungen, Verwerter von Verpackungsabfällen sowie Unternehmen, die an der Ausfuhr oder innergemeinschaftlichen Lieferung von verpackten Produkten beteiligt sind. Um diese Beihilfe zu beantragen, müssen die Unternehmer im BDO-System registriert sein und die Bestimmungen zu den Produkt- und Recyclingbeiträgen einhalten. Voraussetzung ist außerdem, dass die festgelegte De-minimis-Beihilfehöchstgrenze im laufenden und den beiden vorangegangenen Jahren nicht überschritten wurde, was durch entsprechende Erklärungen bei der Antragstellung bestätigt wird.
Der De-minimis-Antrag von BDO wird von Spezialisten der EKOPRO-Gruppe unterstützt. Die Zusammenarbeit kann auch Folgendes umfassen:
- Umweltberatung,
- BDO-Service für Unternehmen,
- Vermarktung von Verpackungen,
- Genehmigung zur Abfallerzeugung,
- BDO-Verpackungsunterlagen,
- Eintrag in BDO.
Dank unseres Fachwissens und unserer praktischen Herangehensweise können Unternehmer sicher sein, dass der gesamte Papierkram erledigt wird und das Unternehmen die verfügbaren Erleichterungen so effizient wie möglich in Anspruch nehmen kann. Kontaktieren Sie uns bitte.

