Der Jahresbericht über das Abfallaufkommen und die Abfallbewirtschaftung ist eine der Verpflichtungen, die Unternehmen, die Abfälle erzeugen oder bewirtschaften, auferlegt werden. Die Vorlage eines korrekten Berichts ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern auch ein wichtiger Bestandteil des Umweltmanagements. Dieses Dokument liefert den Verwaltungsbehörden detaillierte Informationen über die Menge und die Art der Abfälle, die es ihnen ermöglichen, die Umweltauswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten wirksam zu überwachen und die Abfallbewirtschaftung zu planen.
Wie lautet der jährliche Bericht über das Abfallaufkommen und die Abfallbewirtschaftung?
Der Abfallbericht regelt Gesetz vom 14. Dezember 2012 über Abfälle. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Unternehmen den zuständigen Verwaltungsbehörden vorlegen müssen, um über die Menge, die Art und die Bewirtschaftung der durch ihre Tätigkeit erzeugten Abfälle zu berichten. Dieser Bericht ist obligatorisch für Abfallerzeuger und Unternehmen, die Abfälle verarbeiten, sammeln oder aus Deponien entnehmen. Das Dokument enthält Angaben zum Gewicht der Abfälle, zur Art ihrer Behandlung und zu den Produkten, die gegebenenfalls aus Verwertungs- oder Recyclingverfahren hervorgehen. Der Bericht dient der Überwachung der Abfallbewirtschaftung und ermöglicht es den Kontrollbehörden, zu überprüfen, ob die Tätigkeiten eines Unternehmens den Umweltanforderungen entsprechen. Die Unternehmen sind verpflichtet, bis zum 15. März für das vorangegangene Kalenderjahr einen Bericht über die eingeführten Verpackungen an den zuständigen Provinziallandrat zu übermitteln. In diesem Zusammenhang wird auch Folgendes verlangt Eintrag in BDO.
Welche Daten enthält der jährliche Bericht über das Abfallaufkommen?
Der Jahresbericht über das Abfallaufkommen enthält Informationen über die Abfallbewirtschaftungsaktivitäten des Unternehmens. Zu den wichtigsten Daten, die in den Bericht aufzunehmen sind, gehören:
- Daten zur Identifizierung des Unternehmens - Registrierungsnummer, Firmenname, Anschrift des eingetragenen Firmensitzes und Nummer des Geschäftssitzes.
- Art und Gewicht der erzeugten Abfälle - Einzelheiten zu allen Arten von Abfällen, die bei der Tätigkeit anfallen,
- Abfallbewirtschaftungsoptionen - Informationen darüber, wie der Abfall behandelt wurde, z. B. ob er recycelt, entsorgt oder einer weiteren Behandlung zugeführt wurde,
- technische Daten der Abfallbehandlungsanlagen - Informationen über die verwendeten Geräte, ihre Kapazität und eventuelle Pannen oder Ausfälle,
- Verwertung und Recycling - das Gewicht und die Art der Materialien, die bei der Abfallbehandlung zurückgewonnen oder recycelt werden.
Je nach Tätigkeit kann der Bericht auch zusätzliche Informationen enthalten, z. B. Daten über Fahrzeugdemontageanlagen oder Abwasseraufbereitungsanlagen.
Wer ist verpflichtet, einen Abfallbericht zu erstellen?
Verschiedene Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Abfällen in Berührung kommen, sind verpflichtet, einen jährlichen Bericht über das Abfallaufkommen und die Abfallbewirtschaftung zu erstellen. Dies gilt in erster Linie für die abfallerzeugenden Unternehmen, die verpflichtet sind, ein Abfallverzeichnis zu führen, d. h. für Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Abfälle erzeugen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf Abfallbewirtschaftungsunternehmen, wie Abfallsammler und -verarbeiter, mit Ausnahme der kommunalen Abfallsammler. Der Bericht muss von Unternehmen vorgelegt werden, die Abfälle aus Deponien oder Abfalldeponien entnehmen, die auf der Grundlage von Genehmigungen oder Entscheidungen über den Betrieb von Deponien nach dem Betrieb tätig sind.
Wenn auch Ihr Unternehmen von dem Abfallbericht betroffen ist, nutzen Sie die Umweltberatung von der EKOPRO-Gruppe zur Verfügung gestellt, um alle Formalitäten zu erledigen. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit uns ist es u.a. möglich BDO-Service für Unternehmen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

