KOBiZE-Bericht - Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen und Institutionen

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Einleitung.

Die Umweltnutzer müssen jedes Jahr einen KOBiZE-Bericht - elektronischer Bericht über Schadstoffemissionen an die Nationale Datenbank des Zentrums für Bilanzierung und Emissionsmanagement. Zweck der Meldung ist die Bereitstellung aktueller Daten über Luftemissionen zur Unterstützung der Klimapolitik und des Umweltschutzes. Die Frist für die Übermittlung des Berichts für ein bestimmtes Jahr ist immer
28. Februar das folgende Jahr. Der Bericht für das Jahr 2024 muss zum Beispiel bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden.

Die Übermittlung des Berichts erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege, nach vorheriger Registrierung der Einrichtung im System der Nationalen Datenbank (krajowabaza.kobize.pl). Die Meldepflicht ergibt sich aus dem Gesetz vom 17. Juli 2009 über das System zur Verwaltung der Emissionen von Treibhausgasen und anderen Stoffen (Gesetzblatt 2022, Punkt 673).
Sie gilt sowohl für große Fabriken als auch für kleine Unternehmen oder Einrichtungen - es reicht beispielsweise aus, wenn ein Unternehmen einen Dienstwagen oder einen kleinen Heizungsraum hat, um der Meldepflicht zu unterliegen.

Was ist der KOBiZE und wofür wird er verwendet?

Das KOBiZE (Nationales Zentrum für Bilanzierung und Emissionsmanagement) ist eine staatliche Einrichtung, die die Treibhausgas- und anderen Schadstoffemissionen in Polen überwacht. KOBiZE führt aus Nationale Emissionsdatenbank, in die die Umwelt nutzenden Stellen Daten über ihre Emissionen eingeben. Diese Datenbank enthält Informationen über Emissionsquellen, Schadstoffarten und -mengen, Anlagen in Unternehmen sowie über Umweltgenehmigungen im Zusammenhang mit Emissionen.

Der Hauptzweck der Datenbank ist die Sammlung zuverlässiger Daten für Kontroll- und Planungszwecke. Auf der Grundlage der KOBiZE-Berichte wird jedes Jahr ein nationales Emissionsinventar erstellt und es werden Analysen und Berichte für die nationale Verwaltung und internationale Gremien wie die Europäische Union oder Klimakonventionen erstellt. In der Praxis umfasst ein KOBIZE-Bericht u.a. die Menge der Treibhausgasemissionen
und Stäube, die mit den Tätigkeiten des Unternehmens in Verbindung stehen, sowie Einzelheiten zu den Brennstoffverbrennungsprozessen, den verwendeten Geräten oder den Emissionskontrollmaßnahmen.

Die Rechtsgrundlage für den Bericht ist das oben genannte Gesetz von 2009. (Gesetzblatt 2022, Punkt 673) über das Emissionsmanagementsystem. Es sieht eine Verpflichtung zur Berichterstattung vor über alle Nutzer der Umwelt, die Emissionen in die Luft verursachen. Das heißt, wenn ein Unternehmen oder eine Institution Gase oder Stäube in die Luft einleitet (z.B. durch Brennstoffverbrennung, technologische Prozesse), sollte es einen Bericht an die KOBiZE abgeben. Diese Verpflichtung ist unabhängig von der Größe des Unternehmens - sie gilt auch für Kleinst- und Kleinbetriebe.

Wer muss eine KOBiZE-Meldung abgeben

 

Der KOBiZE-Bericht wird erstellt von alle Nutzer der Umwelt, die Emissionen von Schadstoffen verursachen. Zum Beispiel müssen sie berichten:

  • Unternehmen und Firmen mit Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wie Firmenwagen, Gabelstapler, Rasenmäher oder Generatoren. Auch ein Firmenwagen in der Firma ist ausreichend,
    für das Entstehen einer Meldepflicht.
  • Einrichtungen, die Heizkessel feste Brennstoffe (Kohle, Holz, Pellets, Koks) oder flüssige/gasförmige Brennstoffe (Heizöl, Erdgas) zur Beheizung von Gebäuden oder zur Wärmeerzeugung.
  • Unternehmen, die Arbeiten durchführen, bei denen Dämpfe oder Staub entstehen, z. B. Malen, Lackieren, Schweißen
    oder Metallschleifen.
  • Einrichtungen, die Klimaanlagenausrüstung (insbesondere nach dem Auffüllen des Kältemittels) - austretende FCKW-Gase usw. sollten ebenfalls im Bericht aufgeführt werden.
  • Benutzer Produktionslinien und technologische Prozesse, die zu einer Emission von
    (z. B. Silos, Gießerei, Keramikbrennerei, Öfen).
  • Öffentliche Einrichtungen, Schulen, Büros, Wohnungsbaugesellschaften, gemeinnützige Organisationen - sofern sie emissionsverursachende Geräte (Heizkessel, Herde, Schuppen) verwenden, müssen sie sich ebenfalls registrieren und melden.
  • Einzelunternehmer - wenn sie über Heizkessel oder Firmenfahrzeuge verfügen,
    sind von dieser Verpflichtung nicht ausgenommen.

Zusammengefasst: jede Autowerkstatt, Wenn Sie eine Fabrik, einen Großhandel oder ein Geschäft betreiben, das fossile Brennstoffe verwendet oder Abgase/Staub erzeugt, müssen Sie einen KOBiZE-Bericht erstellen. Ausschalten gilt nur für Einrichtungen, die absolut nichts emittieren - zum Beispiel Unternehmen, die ausschließlich in der Cloud arbeiten (ohne Fahrzeuge, Kraftstoffe, Heizkessel usw.).

Beispiel: Eine Autowerkstatt, auch eine kleine, die Firmenwagen oder einen Heizkessel hat, muss sich in der KOBiZE-Datenbank registrieren und eine Meldung abgeben.

Vereinfachte und Standardversionen des Berichts

Der KOBiZE-Bericht kann in zwei Versionen eingereicht werden: Standard i vereinfacht.

  • Standardausführung ist das vollständige Formular, in dem die detaillierten Emissionsdaten angegeben werden müssen,
    Brennstoffarten, Anlagen, Ausrüstungen und Investitionsvorhaben. Sie ist obligatorisch
    für die meisten Umweltnutzer.
  • Vereinfachte Version wurde ab 2022 Berichte eingeführt (kann ab 2023 eingereicht werden)
    um kleine Unternehmen mit einem unkomplizierten Emissionsprofil zu entlasten. Unternehmen mit minimalem Brennstoffverbrauch (z. B. nur wenige Autos, ein kleiner Heizungsraum
    bis zu 5 MW) und ohne große technologische Prozesse. Die genauen Kriterien werden durch einen Ministerialerlass festgelegt (z. B. Anlagen bis 5 MW).
  • W vereinfachte Version der Bericht konzentriert sich auf die primären Emissionsquellen (z. B. Anzahl der Fahrzeuge, Art der Kraftstoffe, Gesamtvolumen der Abgase) und nicht auf eine detaillierte Bilanz jedes einzelnen Geräts. Es ist nicht notwendig, alle Investitions- oder technischen Anhänge auszufüllen, was den Zeitaufwand für die Erstellung des Berichts erheblich reduziert.

Unabhängig von der gewählten Version, kann jeder Bericht richtig. Im KOBiZE-System können die Daten vor der Übermittlung einer Vorschau des Antrags geändert werden, und es ist auch möglich, den Bericht nach der Übermittlung zur Korrektur herunterzuladen. Wenn ein Fehler entdeckt wird, können die Daten auf diese Weise aktualisiert werden (z. B. die angegebene Kraftstoffmenge oder die Anzahl der Fahrzeuge korrigieren) und der Bericht kann erneut eingereicht werden.

Wie man den Bericht ausfüllt - Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Erstellung des KOBiZE-Berichts kann in mehrere Hauptphasen unterteilt werden:

  1. Registrierung der Einrichtung in der nationalen Datenbank. Gehen Sie zu krajowabaza.kobize.pl und erstellen Sie ein Konto für Ihr Unternehmen. Sie können ein vertrauenswürdiges Profil oder login.gov verwenden. Bei der Registrierung geben Sie grundlegende Unternehmensdaten (Name, NIP, Adresse) und Angaben zur verantwortlichen Person an. Sobald Sie Ihren Kontoantrag abgeschickt haben, müssen Sie auf die Überprüfung warten (bis zu einem Monat). Nach der Genehmigung melden Sie sich bei der Plattform an.
  2. Erstellung eines neuen Berichts für das Jahr. Wählen Sie nach dem Einloggen „Neuen Bericht erstellen” und geben Sie das Berichtsjahr an (z. B. 2024). Sie können einrichten vereinfachte oder Standardversion des Berichts, abhängig von
    von den Anforderungen. Das System bietet in der Regel eine vereinfachte Version, wenn Sie die Bedingungen erfüllen (niedriger Kraftstoffverbrauch).
  3. Hinzufügung von Umweltnutzungsstandorten (Standorten). Im Bericht müssen Sie alle Orte angeben, an denen die emissionsverursachende Tätigkeit ausgeübt wird - z. B. Werkstatt, Lager,
    Büro mit Heizungsraum, Firmenfahrzeuge usw. Geben Sie die Adressen und Kontaktangaben jedes dieser Orte an.
    In einer Kfz-Werkstatt zum Beispiel ist es der Hauptsitz und die Werkstatt des Unternehmens.
  4. Eingabe von Geräte- und Anlagendaten. Identifizieren Sie für jeden Meldeort die Anlagen
    und Anlagen, die Emissionen verursachen. Z.B. X MW Kesselanlage, Heizgeräte, Öfen (im Bericht
    deren Typ und Leistung) sowie Fahrzeuge (Firmenwagen, Gabelstapler) und mobile Geräte. In dem Formular geben Sie die Anzahl der Geräte und deren Betriebszeiten an.
  5. Einführung von Kraftstoff- und Emissionsdaten. Geben Sie den Brennstoffverbrauch jeder Anlage/jedes Geräts für das gesamte Jahr ein (z. B. Liter Heizöl, Kubikmeter Gas, Kilogramm Kohle, Anzahl der mit dem Auto gefahrenen Kilometer). Das System rechnet automatisch in Staub- und Treibhausgasemissionen entsprechend den akzeptierten Indikatoren um. Für die vereinfachte Version sind aggregierte Daten erforderlich
    (z. B. Gesamtverbrennung), und Standard - präzise für jede Einheit.

Bildschirm eines Musterberichtsformulars in der nationalen KOBiZE-Datenbank (Auszug). Gehen Sie beim Ausfüllen des Berichts die folgenden Registerkarten durch und geben Sie die Daten über das Unternehmen, die Standorte, die Anlagen und die Emissionen gemäß den Anweisungen an.

  1. Hinzufügung von Informationen über Kältemittel-, VOC- und andere Emissionen. Wenn das Unternehmen Klimaanlagen betreibt (bei denen Kältemittel in die Luft gelangen) oder flüchtige Lösungsmittel verwendet (z. B. bei Malerarbeiten),
    diese Daten in den entsprechenden Abschnitten des Berichts angeben.
  2. Prüfen und Versenden des Berichts. Überprüfen Sie alle eingegebenen Daten - das System bietet eine Vorschau
    und Validierung des Formulars. Vergewissern Sie sich, dass die Felder nicht leer sind und die numerischen Werte korrekt sind. Validieren Sie schließlich den Bericht und senden Sie ihn über das elektronische System. Es wird eine Empfangsbestätigung für den Bericht an die Datenbank erstellt.
  3. Mögliche Korrektur. Wenn Sie nach der Einreichung einen Fehler entdecken, können Sie den eingereichten Bericht im KOBiZE-System herunterladen und Korrekturen vornehmen - auch nach Ablauf der Frist, aber am besten so schnell wie möglich, um die Daten zu korrigieren
    an der Basis.

Fristen und Sanktionen

Frist für die Einreichung des Berichts ist festgelegt - bis Ende Februar des Folgejahres für das Vorjahr. Zum Beispiel der Bericht für 2024 muss bis zum 28. Februar 2025 bei NOBiZE eingereicht werden. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung: Eine nicht rechtzeitige Meldung kann schwerwiegende Folgen haben.

Liegt kein Bericht vor, kann die Umweltinspektion die Vorlage eines Berichts im Nachinspektionsverfahren anordnen. Die Nichtvorlage eines Berichts wird geahndet mit Finanzielle Sanktionen - von 500 bis 5000 zł. Bei eklatanten oder vorsätzlichen Verstößen können sogar Verwaltungs- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Daher ist es nicht nur wichtig, die Frist einzuhalten, sondern auch für die Richtigkeit der Daten zu sorgen. Es ist ratsam, etwaige Fehler oder Unzulänglichkeiten sofort zu korrigieren und die Möglichkeit der Berichtigung zu nutzen.

Wenn Sie es nicht rechtzeitig schaffen: Auch nach Ablauf der Frist ermöglicht das KOBiZE-System die Bearbeitung oder Übermittlung einer Korrektur des Berichts. Jeder Tag Verzögerung erhöht jedoch das Risiko von Kontrollen und Strafen. Schieben Sie daher Ihre Verpflichtung nicht auf - es ist besser, einen einfachen Bericht rechtzeitig einzureichen, als mit nachträglichen Korrekturen zu rechnen.

Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet

Bei der Erstellung des KOBiZE-Berichts sollten einige häufige Fehler vermieden werden:

  • Keine Registrierung im System. Zu viele Unternehmen erfahren erst nach Ablauf der Frist von der Verpflichtung und versäumen es, sich rechtzeitig zu registrieren. Richten Sie im Voraus ein Konto in der Datenbank ein - am besten im Herbst oder Anfang des Jahres, damit Sie Zeit haben, den Bericht zu vervollständigen.
  • Falsches Berichtsjahr. Stellen Sie sicher, dass Sie die Daten für das richtige Jahr melden
    (z. B. geben Sie keine Daten für 2025 in einen Bericht für 2024 ein). Eine Verwechslung der Jahre führt dazu, dass die Daten erneut korrigiert werden müssen.
  • Keine Angaben über Anlagen oder Brennstoffe. Ein häufiger Fehler besteht darin, nicht alle Emissionsquellen zu erfassen. Vergewissern Sie sich, dass Sie zum Beispiel alle Herde, Heizkessel und sogar Motoren und Heizkörper einbezogen haben. Auch Brennstoff
    für Geräte (feste Brennstoffe, Heizöl, Gas, Benzin für Autos) müssen angegeben werden
    in der richtigen Menge - manchmal vergessen wir, den Verbrauch eines Teils des Kraftstoffs zu erfassen.
  • Ungenaue Anzeige der Geräteleistung. Auf dem Formular sollte für jeden Heizkessel oder Herd eine bestimmte Nennleistung angegeben werden. Die Eingabe falscher Werte (z. B. Verwechslung von Einheiten) wirkt sich dann auf die
    für die Emissionsumwandlung. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtigen technischen Daten eingeben.
  • Keine Überprüfung der Daten. Schicken Sie keinen Bericht ab, ohne ihn sorgfältig zu prüfen. Schauen Sie sich die Emissionssummen an,
    ob alle Felder ausgefüllt sind. Es ist besser, sich die Zeit zu nehmen, vor dem Senden Korrektur zu lesen, als Lücken zu haben
    die während der Inspektion ausgefüllt werden müssen.

Wenn Sie die oben genannten Regeln befolgen und die KOBiZE-Anleitungen (z. B. verfügbare Leitfäden und Lehrvideos) verwenden, wird das Risiko von Fehlern minimiert. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Umweltspezialisten zu kontaktieren oder sich beraten zu lassen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wer genau muss sich melden? Die Meldepflicht gilt für Umweltnutzer, die Gase oder Stäube in die Luft einbringen (z.B. durch Verbrennung von Brennstoffen, Betrieb von technischen Anlagen). Beispiele: Unternehmen mit Firmenwagen, Werkstätten mit Heizungskellern, Industriebetriebe, aber auch Schulen und Büros, die mit Herden beheizt werden. Im Grunde jeder, der Brennstoffe verwendet oder Emissionsanlagen hat,
muss einen Bericht vorlegen.

Müssen auch Einzelpersonen Meldung erstatten? Einzelperson (Privatperson) als Kraftstoffverbraucher
für den Eigenbedarf (z.B. Beheizung eines Hauses) nicht an KOBiZE meldet. Die Verpflichtung gilt für Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmen) und Institutionen. Wenn Sie ein Unternehmen in Ihrem eigenen Namen führen,
Ja - Sie müssen einen Bericht erstellen.

Kann eine Meldung nach Ablauf der Frist eingereicht werden? Formal erlaubt das KOBiZE-System Korrekturen und sogar die verspätete Einreichung des Berichts, was jedoch Sanktionen nach sich ziehen kann. Es gibt Strafen für Verspätungen (500-5.000 PLN)
oder Nachkontrollanordnungen. Daher ist es immer am besten, den Bericht bis zum 28. Februar zu übermitteln - eine kostenlose Informationspflicht, die nicht vernachlässigt werden sollte.

Sind für den vereinfachten Bericht alle Emissionsdaten erforderlich? Nein - die vereinfachte Version erlaubt es Ihnen, viele detaillierte Informationen wegzulassen. Im vereinfachten Bericht genügt es, die wichtigsten Emissionsquellen anzugeben (z. B. Anzahl und Art der verwendeten Geräte, Gesamtkraftstoffverbrauch), ohne alle detaillierten Formulare auszufüllen. Das macht es für kleine Unternehmen einfacher. Wenn Sie den vereinfachten Bericht verwenden, können Sie in den Tabellen die Geräte z. B. nach Standort zusammenfassen, was den Zeitaufwand für das Ausfüllen erheblich verringert.

Zusammenfassung

Zusammengefasst: Der KOBiZE-Bericht liegt in der Verantwortung jeder Einrichtung, die Schadstoffe in die Luft einleitet. Er muss eingereicht werden bei 28. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr. Die Nichtmeldung kann finanzielle Sanktionen nach sich ziehen (von 500 bis 5000 zł). Um dieser Verpflichtung nachzukommen, müssen Sie lediglich ein Konto einrichten
in der Nationalen KOBiZE-Datenbank einen neuen Bericht erstellen und Schritt für Schritt gemäß den Anweisungen das Unternehmen, den Standort, die Anlage und die Emissionsdaten eingeben.

Finden Sie heraus, ob Ihre Werkstatt oder Ihr Unternehmen im Jahr 2025 einen KOBiZE-Bericht vorlegen muss - Besuchen Sie die Website der Nationalen Basis und stellen Sie sicher, dass Sie ein Konto haben. Warten Sie nicht bis zur letzten Minute!