BDO System Jahresgebühr, Registrierungsgebühr

Ein Unternehmer, der im Rahmen seiner Tätigkeit Verpackungen oder Produkte (Reifen, Öle, Schmierstoffe), Batterien und Akkumulatoren oder Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, muss sich in das BDO-Register eintragen lassen. Für die Eintragung und die Aufrechterhaltung der Eintragung in den Folgejahren sind die entsprechenden BDO-Gebühren zu entrichten: eine Eintragungsgebühr und eine Jahresgebühr.

Die BDO-Eintragungsgebühr, d.h. die Gebühr für die Eintragung eines Unternehmens in das BDO-Register, wird von dem in Artikel 57 Absatz 1 des Abfallgesetzes genannten Unternehmen bei der Einreichung des ersten Eintragungsantrags entrichtet:

  • 200 PLN im Falle von Kleinstunternehmern,
  • 800 PLN in anderen Fällen.

Die BDO-Jahresgebühr, d.h. die Gebühr für die Führung eines Eintrags über ein Unternehmen im BDO-Register, die von den in Artikel 57 Absatz 1 des Abfallgesetzes genannten Einrichtungen zu entrichten ist, beträgt jeweils:

  • 200 PLN im Falle von Kleinstunternehmern,
  • 800 PLN in anderen Fällen.

Bis wann muss die BDO-Gebühr gezahlt werden?

 Die BDO-Jahresgebühr, d. h. die Gebühr für die Eintragung Ihres Unternehmens in das Register, ist bis zum letzten Tag des Monats Februar für das betreffende Kalenderjahr zu entrichten.