LUCID für einen Online-Shop, der nach Deutschland verkauft
Wenn ein Online-Shop Waren nach Deutschland verkauft und dort Verpackungen mit dem Produkt oder der Sendung einführt, sollte er grundsätzlich davon ausgehen, dass das Thema LUCID für ihn gilt. Offizielle ZSVR-Quellen weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland gewerblich vertreibt, im LUCID-Verpackungsregister registriert sein muss, unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat und ob es über einen eigenen Online-Shop oder über einen Marktplatz verkauft. Wichtig ist, dass die Registrierung bei LUCID kostenlos ist, aber in vielen Fällen ist dies nur der erste Schritt, denn mit der Systempflicht für Verpackungen geht auch die Beteiligung am dualen System und die Meldung der Mengen einher.

