Autor: Jakub Nalewa

  • ROP / EU EPR für den polnischen E-Commerce

    Für den polnischen E-Commerce ist der wichtigste Grundsatz einfach: Der Online-Verkauf in ein anderes EU-Land reicht sehr oft aus, um lokale Verpackungspflichten auszulösen, selbst wenn das Unternehmen dort kein Lager, keine Niederlassung oder Angestellte hat. In der Praxis ist dies der Fall, wenn das betreffende Land den Online-Einzelhändler, den Importeur, den Erstvertreiber oder den Fernverkäufer als „Hersteller” oder verantwortliche Stelle für die in seinem Land in Verkehr gebrachte Verpackung anerkennt.

  • BDO und das Gesetz

    Der größte Fehler, den Unternehmer machen, besteht darin, nach einem einzigen „BDO Act” zu suchen, der alles von Anfang bis Ende erklärt. In der Praxis gibt es kein solches einziges Gesetz. BDO ist ein Rechts- und IT-System, das in erster Linie auf dem Abfallgesetz basiert, aber durch Durchführungsverordnungen und sektorale Gesetze über Verpackungen, Produkte und bestimmte Tätigkeiten ergänzt wird.

  • BDO gegen LUCID

    Wenn der polnische E-Commerce Waren in Polen verkauft, ist der Ausgangspunkt die Bewertung der Verpflichtungen in der BDO. In der Praxis gilt die BDO am häufigsten für Geschäfte, die verpackte Produkte in das Land einführen, sowie für Hersteller, Importeure und innergemeinschaftliche Abnehmer von Verpackungen. In den offiziellen BDO-Registrierungsvorschriften wird darauf hingewiesen, dass die Registrierungspflicht für die im Abfallgesetz aufgeführten Unternehmen gilt, und bei registrierungspflichtigen Tätigkeiten reicht der Unternehmer selbst den Antrag elektronisch ein.

  • BDO Werbespots

    Der größte Fehler, den Unternehmer machen, besteht darin, Plastiktüten als kleines Verkaufsargument und nicht als Quelle spezifischer Umweltverpflichtungen zu betrachten. In der Praxis fällt das Geschäft oder der Großhändler allein durch das Anbieten von Plastiktüten, für die eine Recyclinggebühr erhoben wird, in den Bereich der BDO. Offizielle Quellen von Biznes.gov.pl weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein solcher Händler sich in das BDO-Register eintragen lassen, Aufzeichnungen über die Anzahl der gekauften und ausgegebenen Tüten führen und einen Jahresbericht im System einreichen muss.

  • LUCID und Dropshipping

    Beim Verkauf nach Deutschland gilt der einfache Grundsatz: Nicht derjenige, der als Dienstleister die Verpackung physisch verpackt, ist für die LUCID-Pflichten verantwortlich, sondern grundsätzlich derjenige, der als Verpflichteter die verpackte Ware in Deutschland in Verkehr bringt. Die ZSVR betont, dass jedes Unternehmen, das verpackte Ware in Deutschland gewerbsmäßig vertreibt oder verpackte Ware nach Deutschland einführt, unabhängig von seinem Sitzland im LUCID-Verpackungsregister registriert sein muss

  • BDO-Unterstützung

    Theoretisch ist BDO ein IT-System mit Anleitungen, häufig gestellten Fragen (FAQ) und einer Helpline. In der Praxis löst das bloße Vorhandensein dieser Instrumente für viele Unternehmer nicht das Problem, denn die größte Schwierigkeit besteht nicht darin, die richtige Taste zu drücken, sondern darin, die Verpflichtungen des Unternehmens richtig zu erkennen und sie korrekt auszuführen. Deshalb bedeutet der Slogan „BDO hilft” sehr oft, dass man nicht nur nach der Telefonnummer des Systems fragt, sondern einen echten Partner sucht, der den Unternehmer bei der Registrierung, Erfassung, Berichterstattung und täglichen Handhabung der Umweltauflagen begleitet.

  • LUCID Nummer auf Amazon eBay Kaufland und OTTO

    Wenn Sie Waren nach Deutschland verkaufen und dort mit Ihrem Produkt oder Ihrer Sendung Verpackungen einführen, ist die Ausgangslage einfach: Prüfen Sie zunächst, ob Sie bei LUCID registrierungspflichtig sind, und fügen Sie erst dann die Nummer auf dem Marktplatz hinzu. Das deutsche ZSVR-Register weist darauf hin, dass Sie, wenn Sie verpackte Waren in Deutschland gewerblich vertreiben, bei LUCID registriert sein müssen, und die Registrierung ist kostenlos.

  • BDO Jahresgebühr 2025

    Die BDO-Jahresgebühr für 2025 gehörte zu den Verpflichtungen, die viele Unternehmen fälschlicherweise als automatischen Zusatz zum Registereintrag selbst betrachteten. In der Praxis sieht das anders aus. Erstens ist nicht jeder, der in der BDO eingetragen ist, verpflichtet, sie zu zahlen. Zweitens sind ab dem 1. Januar 2025 neue Sätze für die Eintragungs- und Jahresgebühren in Kraft getreten: 200 PLN für Kleinstunternehmer und 800 PLN für andere Unternehmer als Kleinstunternehmer.