ROP / EU EPR für den polnischen E-Commerce
Für den polnischen E-Commerce ist der wichtigste Grundsatz einfach: Der Online-Verkauf in ein anderes EU-Land reicht sehr oft aus, um lokale Verpackungspflichten auszulösen, selbst wenn das Unternehmen dort kein Lager, keine Niederlassung oder Angestellte hat. In der Praxis ist dies der Fall, wenn das betreffende Land den Online-Einzelhändler, den Importeur, den Erstvertreiber oder den Fernverkäufer als „Hersteller” oder verantwortliche Stelle für die in seinem Land in Verkehr gebrachte Verpackung anerkennt.

