Recyclingziele im PPWR: Wie viel Sekundärrohstoff muss eine Kunststoffverpackung enthalten?\

Der Anteil an PPWR-Recyclat ist eine der wichtigsten Verpflichtungen für Unternehmen, die Kunststoffverpackungen verwenden. Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden, einen Mindestanteil an recyceltem Post-Consumer-Recyclat (PCR) enthalten. Die Grenzwerte liegen im Jahr 2030 je nach Verpackungsart zwischen 10% und 35% und steigen bis 2040 auf 25–65% an. Die PPWR-Verordnung legt konkrete Werte für PET-Lebensmittelverpackungen, Lebensmittelverpackungen aus anderen Kunststoffen, Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff sowie sonstige Kunststoffverpackungen fest.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Veränderung, die über den bloßen Austausch des Materials hinausgeht. Das Unternehmen muss wissen, woraus die Verpackung besteht, welchen Anteil an PCR-Material sie enthält, wer den Rohstoff liefert, wie der Anteil an Recyclat berechnet wurde und welche Dokumente die Konformität belegen.
Was bedeutet „PCR“ bei Kunststoffverpackungen?
PCR, also „Post-Consumer Recycled Content“, bezeichnet Material, das aus dem Recycling von Post-Consumer-Abfällen stammt. Im Zusammenhang mit PPWR handelt es sich um Rohstoffe, die aus Kunststoffabfällen gewonnen werden, die bereits von Verbrauchern oder Endnutzern verwendet, gesammelt, sortiert und recycelt wurden.
PCR bezeichnet nicht einfach irgendeinen Produktionsabfall. Es handelt sich um einen Sekundärrohstoff aus Post-Consumer-Abfällen, der Primärkunststoffe in neuen Verpackungen ersetzen soll.
Diese Unterscheidung ist von großer Bedeutung. Produktionsabfälle, beispielsweise Ausschuss aus der Fertigungslinie, der direkt in den Produktionsprozess zurückgeführt wird, können zwar technologisch nutzbar sein, gelten jedoch nicht immer als PCR im Sinne der Anforderungen der PPWR. Für die Einhaltung der Verordnung ist nur das Material maßgeblich, das die in den Vorschriften und Durchführungsmethoden festgelegten Kriterien erfüllt.
Die PPWR legt fest, dass das Recyclingmaterial aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen stammen muss, die in der EU gemäß den geltenden Vorschriften gesammelt wurden oder in einem Drittland nach gleichwertigen Standards für die getrennte Sammlung und hochwertiges Recycling gesammelt wurden.
Warum führt die PPWR einen verbindlichen Anteil an Recyclingmaterial ein?
Die Europäische Union will den Verbrauch von Primärrohstoffen senken, die Nachfrage nach hochwertigem Recyclingmaterial steigern und die Kreislaufwirtschaft stärken. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die PPWR den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Verpackungen sicher steigern und die Verwendung von Primärmaterialien verringern soll.
Bislang funktionierte der Markt für Recyclingmaterial oft uneinheitlich. Ein Teil der Unternehmen setzte PCR-Material aus ökologischen oder marketingtechnischen Gründen ein, doch viele Verpackungen basierten weiterhin auf Neuware, da diese leichter verfügbar, qualitativ stabiler oder zu diesem Zeitpunkt kostengünstiger war.
PPWR ändert diese Logik. Der Mindestanteil an PCR wird zu einer gesetzlichen Vorgabe und nicht mehr nur zu einem Bestandteil einer freiwilligen ESG-Strategie.
Seit wann gelten die Anforderungen an den Recyclinganteil im PPWR?
Die PPWR trat am 11. Februar 2025 in Kraft und wird grundsätzlich ab dem 12. August 2026 angewendet. Die Europäische Kommission bestätigt diese Termine und weist darauf hin, dass die Verordnung alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material oder Herkunft umfasst.
Die Mindestanteile an Recyclingmaterial in Kunststoffverpackungen beziehen sich auf die Jahre 2030 und 2040. Artikel 7 der PPWR sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsvorschrift – je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt – Kunststoffteile von Verpackungen einen Mindestanteil an Recyclat enthalten müssen.
In der Praxis sollten Unternehmen nicht bis 2030 warten. Die Umstellung auf andere Kunststoffe, Lieferanten, Rezepturen, Zertifizierungen und Dokumentationen erfordert Zeit, Tests und Genehmigungen.
Grenzwerte für den PPWR-Recyclinganteil ab 2030.
Die wichtigsten Vorgaben für Unternehmen sind in Artikel 7 des PPWR festgelegt. Ab 2030 soll der Mindestanteil an Recyclingmaterial vom jeweiligen Kunststoffverpackungstyp abhängen.
| Art der Kunststoffverpackung | Mindestgehalt an PCR ab 2030. |
|---|---|
| Kontaktverpackungen, deren Hauptbestandteil PET ist, mit Ausnahme von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff | 30% |
| Kontaktverpackungen aus anderen Kunststoffen als PET, mit Ausnahme von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff | 10% |
| Einweg-Plastikflaschen für Getränke | 30% |
| Sonstige Kunststoffverpackungen | 35% |
PPWR weist darauf hin, dass der Mindestanteil an Recyclingmaterial als Durchschnittswert pro Produktionsstätte und Jahr berechnet werden soll, aufgeschlüsselt nach Verpackungsart und -format. Das ist wichtig, da die Anforderung nicht lediglich als einfacher Prozentsatz „pro Einzelstück” beschrieben wird, losgelöst vom Produktionsprozess.
Der höchste Schwellenwert für das Jahr 2030 gilt für sonstige Kunststoffverpackungen, die weder unter die Kategorien „Verpackungen mit Lebensmittelkontakt“ noch unter „Einweg-Getränkeflaschen“ fallen – dort beträgt der vorgeschriebene PCR-Anteil 35%.
Grenzwerte für den PPWR-Recyclinganteil ab 2040.
Im Jahr 2040 werden die Grenzwerte deutlich angehoben. Bei einem Teil der Verpackungen wird sich der Wert im Vergleich zu 2030 mehr als verdoppeln.
| Art der Kunststoffverpackung | Mindestgehalt an PCR ab 2040. |
| Kontaktverpackungen, deren Hauptbestandteil PET ist, mit Ausnahme von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff | 50% |
| Kontaktverpackungen aus anderen Kunststoffen als PET, mit Ausnahme von Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff | 25% |
| Einweg-Plastikflaschen für Getränke | 65% |
| Sonstige Kunststoffverpackungen | 65% |
Die größte Änderung betrifft Einweg-Plastikgetränkeflaschen und sonstige Kunststoffverpackungen, für die der Schwellenwert auf 65% angehoben werden soll.
Eine Verpackungsstrategie, die ausschließlich auf das Jahr 2030 ausgerichtet ist, könnte sich als kurzsichtig erweisen. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Lieferanten und Technologien auch die im Jahr 2040 geforderten Standards erfüllen können.
Was bedeutet „Kontaktverpackung” in der Praxis?
Kontaktverpackungen sind Verpackungen, die in einer Weise mit dem Produkt in Berührung kommen, die für die Sicherheit, Hygiene oder Qualität von Bedeutung ist. In der Praxis betrifft dies unter anderem Verpackungen für Lebensmittel, Getränke, Kosmetika, Arzneimittel, Medizinprodukte oder Tierfutter.
In der PPWR gelten für Kontaktverpackungen aus anderen Kunststoffen als PET niedrigere Grenzwerte, da die Verwendung von Recyclat in solchen Verpackungen möglicherweise eine zusätzliche Bewertung der Sicherheit, der Materialverträglichkeit und der Zulassungen für den Kontakt mit dem Produkt erfordert.
Beispiele:
– PET-Flasche für Saft oder Wasser: Kategorie der Einweg-Plastikflaschen für Getränke,
– PET-Schale für Lebensmittel: Lebensmittelkontaktverpackung aus PET,
– PP-Verpackung für Kosmetika: Kontaktverpackung aus einem anderen Kunststoff als PET,
– Transport- oder Sammelfolie: in der Regel übrige Kunststoffverpackungen,
– Technische Verpackungen aus HDPE ohne Kontakt mit Lebensmitteln: meist sonstige Kunststoffverpackungen.
Die Grenzen zwischen den Kategorien erfordern unter Umständen eine genaue Analyse. Es reicht nicht aus, zu wissen, dass es sich bei der Verpackung um „Kunststoff” handelt. Man muss ihre Funktion, das vorherrschende Material, ihren Verwendungszweck und ihre Beziehung zum Produkt ermitteln.
Beziehen sich die Anforderungen auf die gesamte Verpackung oder nur auf den Kunststoffteil?
Die PPWR bezieht sich auf den Kunststoffanteil der auf den Markt gebrachten Verpackung. Dies ist besonders wichtig bei Verpackungen aus mehreren Materialien, bei denen Kunststoff eines der Bestandteile ist, beispielsweise als Schicht, Sichtfenster, Verschluss, Etikett, Laminat oder Sicherheitselement.
Bei solchen Lösungen sollte das Unternehmen Folgendes festlegen:
– Wie hoch ist der Anteil von Kunststoff am Gesamtgewicht der Verpackung?,
– ob das Kunststoffteil die Wesentlichkeitsschwellen überschreitet,
– Ist das Element Teil der Kontaktverpackung,
– Besteht die Verpackung aus mehreren Bestandteilen aus verschiedenen Kunststoffen,
– Kann der Lieferant den PCR-Anteil für jedes wesentliche Kunststoffteil angeben?.
Die PPWR sieht vor, dass die Anforderungen hinsichtlich des Mindestanteils an Recyclingmaterial nicht für den Kunststoffanteil gelten, der weniger als 5% des Gesamtgewichts der gesamten Verpackungseinheit ausmacht.
Wenn ein Unternehmen Multimaterial-Verpackungen, sollte nicht nur die Recyclingfähigkeit bewerten, sondern auch den Kunststoffanteil und die Möglichkeit, den PCR-Anteil in den einzelnen Komponenten nachzuweisen.
Welche Verpackungen können von den PCR-Anforderungen ausgenommen werden?
Die PPWR sieht Ausnahmen für bestimmte Verpackungskategorien vor. Diese betreffen unter anderem bestimmte Verpackungen für medizinische, diagnostische und veterinärmedizinische Zwecke, Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter, kompostierbare Verpackungen sowie ausgewählte Verpackungen, die mit Lebensmitteln für Säuglinge, Kleinkinder und für medizinische Spezialzwecke in Berührung kommen.
Darüber hinaus gelten die Anforderungen nicht für Kunststoffverpackungen, die für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt sind, wenn der Anteil an Recyclat eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und zu einer Nichteinhaltung der Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien führen würde.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich jedes Unternehmen ohne Weiteres auf eine Ausnahme berufen kann. Ausnahmen müssen sorgfältig geprüft werden, und zwar unter Berücksichtigung der Funktion der Verpackung, der Art des Produkts, der technischen Dokumentation und der branchenspezifischen Vorschriften.
Eine Ausnahme von der PCR-Pflicht sollte nicht als standardmäßige Befreiung betrachtet werden. Dies ist ein Bereich, der einer dokumentierten rechtlichen und technischen Bewertung bedarf.
Wie lässt sich der PPWR-Recyclinganteil nachweisen?
Die Anforderungen der PCR erfordern eine Dokumentation. Die PPWR sieht vor, dass die Einhaltung der Mindestanteile an Recyclingmaterial von den Herstellern oder Importeuren in der technischen Dokumentation zur Verpackung nachgewiesen werden muss. Die Verordnung sieht außerdem Durchführungsrechtsakte vor, die die Methodik zur Berechnung und Überprüfung des Recyclinganteils sowie das Format der technischen Dokumentation regeln.
Für das Unternehmen bedeutet dies, dass es ein System zur Erfassung von Verpackungsdaten einrichten muss. In der Praxis empfiehlt es sich, bereits jetzt ein Verpackungsdatenblatt zu erstellen, das folgende Angaben enthält:
– Name und Code der Verpackung,
– Verpackungsart: Einzelverpackung, Sammelverpackung, Transportverpackung, E-Commerce-Verpackung,
– Hauptmaterial,
– alle Kunststoffteile,
– die Masse jeder Komponente,
– Kunststoffart: PET, PP, PE, HDPE, LDPE, PS, sonstige,
– Kontakt- oder kontaktlose Funktion,
– PCR-Anteil,
– PCR-Quelle,
– den Materiallieferanten,
– ein Dokument, das den Recyclinganteil bestätigt,
– Einhaltung der Anforderungen für den Kontakt mit Lebensmitteln, sofern zutreffend,
– Risiken im Zusammenhang mit der Recyclingfähigkeit.
Eine solche Karte ist nicht nur ein Dokument zur Einhaltung von Vorschriften. Sie ist ein Instrument für den Einkauf, die Projektplanung und Verhandlungen mit Lieferanten.
Recyclat bei PPWR und Verpackungslieferanten
Das größte Risiko für Unternehmen besteht nicht darin, dass sie die prozentualen Schwellenwerte nicht kennen. Das Risiko besteht vielmehr darin, dass ihre Lieferanten nicht in der Lage sind, die PCR so zu bestätigen, wie es die Vorschriften, ein Audit, der Kunde oder der Markt verlangen.
Das Unternehmen sollte den Lieferanten fragen:
– Enthält die Packung PCR,
– Wie hoch ist der PCR-Anteil in den einzelnen Kunststoffkomponenten,
– Stammt das PCR aus Verbraucherabfällen,
– Liegen Unterlagen vor, die die Herkunft des Rohstoffs belegen,
– ob das Material die Qualitätsanforderungen erfüllt,
– ob die Verpackung mit Lebensmitteln oder einem empfindlichen Produkt in Berührung kommt,
– plant der Anbieter, den Anteil an PCR bis 2030 und 2040 zu erhöhen,
– Ob sich eine Änderung des PCR-Anteils auf die Festigkeit, die Farbe, die Migration, den Geruch oder die Schweißbarkeit auswirkt.
Man sollte allgemeine Angaben wie „umweltfreundliche Verpackung” oder „aus recyceltem Material” vermeiden, wenn ihnen keine konkreten Werte, Normen, Berichte oder Erklärungen zugrunde liegen.
PCR und Verpackungsqualität: Worauf muss man achten?
Der Einsatz von Recyclat darf nicht auf Kosten der Produktsicherheit gehen. Recyclat kann die mechanischen Eigenschaften, die Farbe, die Transparenz, den Geruch, die Migration von Stoffen, die Reproduzierbarkeit der Parameter und das Verhalten der Verpackung während des Transports beeinflussen.
Die häufigsten Prüfbereiche sind:
– Druckfestigkeit,
– Durchstoßfestigkeit,
– Dimensionsstabilität,
– Dichtheit,
– Kompatibilität mit Etiketten und Aufdrucken,
– Temperaturbeständigkeit,
– Schweißbarkeit,
– Eignung für den Kontakt mit Lebensmitteln,
– Auswirkungen auf die Recyclingfähigkeit der gesamten Verpackung.
Unternehmen sollten nicht nur eine Verpackungsvariante testen, sondern auch die Lieferstabilität von PCR-Material. Recyclat kann größere Qualitätsschwankungen aufweisen als Neuware, weshalb die Kontrolle der Lieferanten und der Spezifikationen von entscheidender Bedeutung sein wird.
Recyclatanteil und Recyclingfähigkeit – das ist nicht dasselbe
Im PPWR muss zwischen zwei Begriffen unterschieden werden: dem Recyclatanteil und der Recyclingfähigkeit.
Der Recyclinganteil gibt an, wie viel recyceltes Material in der Verpackung enthalten ist. Die Recyclingfähigkeit gibt an, ob die Verpackung nach Gebrauch effektiv gesammelt, sortiert und verarbeitet werden kann.
Eine Verpackung kann zwar PCR-Material enthalten, ist aber dennoch schwer zu recyceln, wenn sie problematische Farbstoffe, Laminate, eine mehrschichtige Struktur oder Elemente aufweist, die die Sortierung erschweren. Sie kann auch recycelbar sein, ohne jedoch den erforderlichen PCR-Anteil zu erfüllen.
PPWR verfolgt beide Ansätze parallel. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass eines der Ziele der Verordnung darin besteht, bis 2030 alle Verpackungen auf dem EU-Markt auf wirtschaftlich tragbare Weise recycelbar zu machen und den Einsatz von recycelten Kunststoffen in Verpackungen auf sichere Weise zu steigern.
Deshalb reicht es nicht aus, lediglich auf ein Material „mit Recyclinganteil” umzustellen. Es bedarf einer ganzheitlichen Bewertung der Verpackung.
Wie bereitet man ein Unternehmen auf die Anforderungen von „Plastik 2030“ vor?
Die Anforderungen von „Plastics 2030“ erfordern einen Plan. Unternehmen sollten bei den Daten ansetzen und nicht bei einem willkürlichen Lieferantenwechsel.
1. Erstellen Sie eine Bestandsaufnahme der Kunststoffverpackungen
Der erste Schritt besteht darin, eine Liste aller Kunststoffverpackungen und Kunststoffkomponenten zu erstellen. Dabei sind Einzelverpackungen, Sammelverpackungen, Transportverpackungen, Versandverpackungen, Folien, Etiketten, Verschlüsse, Schalen, Beutel, Säcke und Sicherungselemente zu berücksichtigen.
2. Sortiere die Verpackungen nach PPWR-Kategorien
Jede Verpackung muss der richtigen Kategorie zugeordnet werden:
– PET-Kontaktverpackung,
– Kontaktverpackung aus einem anderen Material als PET,
– Einweg-Plastikflasche für Getränke,
– sonstige Kunststoffverpackungen.
Diese Zuordnung entscheidet darüber, ob der Schwellenwert im Jahr 2030 bei 10%, 30% oder 35% liegt.
3. Überprüfen Sie den aktuellen PCR-Anteil
Das Unternehmen sollte ermitteln, welche Verpackungen bereits Recyclat enthalten und welche vollständig aus Neuware bestehen. Das Fehlen von Angaben seitens des Lieferanten ist als Risiko zu betrachten.
4. Bewerten Sie die Lücken im Hinblick auf die Jahre 2030 und 2040.
Für jede Verpackung empfiehlt es sich, den aktuellen PCR-Anteil sowie den angestrebten Schwellenwert anzugeben. Auf diese Weise kann das Unternehmen erkennen, bei welchen Verpackungen sofort Maßnahmen erforderlich sind und welche bereits näher an der Konformität liegen.
5. Überprüfen Sie den Einfluss der PCR auf die Produktqualität
Eine Änderung des Recyclatanteils kann Tests hinsichtlich Migration, Haltbarkeit, Dichtheit, Transport, Optik und Übereinstimmung mit den Kundenanforderungen erforderlich machen.
6. Aktualisieren Sie die Beschaffungsanforderungen
Die Beschaffungsspezifikationen sollten Anforderungen hinsichtlich der PCR, der Art des Rohstoffs, der Dokumentation, der Herkunft, der Qualität und der Konformität mit der PPWR enthalten.
7. Verbinden Sie die PCR mit dem PPWR- und GOZ-Audit
Die beste Vorbereitung auf die PPWR verbindet regulatorische Anforderungen mit der Kreislaufwirtschaft. In der Praxis bedeutet dies eine Analyse der Materialien, der Recyclingfähigkeit, der Dokumentation, der Lieferanten und der künftigen Umweltkosten. Ein guter Ausgangspunkt ist PPWR-Audit sowie die Umsetzung eines umfassenderen Ansatzes für Kreislaufwirtschaft.
Beispiel: Wie lassen sich PCR-Schwellenwerte in der Praxis interpretieren?
Das Unternehmen verwendet drei Arten von Verpackungen:
- Eine PET-Flasche für ein Getränk.
- PET-Schale für Lebensmittel.
- Transportfolie aus Kunststoff.
Für PET-Getränkeflaschen wird der Schwellenwert ab 2030 bei 30% PCR und ab 2040 bei 65% liegen. Für PET-Schalen für Lebensmittel, sofern es sich nicht um Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff handelt, beträgt der Schwellenwert ab 2030 30% und ab 2040 50%. Für Transportfolien als sonstige Kunststoffverpackungen beträgt der Schwellenwert ab 2030 35% und ab 2040 65%.
Dieses Beispiel zeigt, dass der Begriff „PET” allein nicht ausreicht. Es müssen die Funktion der Verpackung und ihre Kategorie im PPWR festgelegt werden.
Welche Abteilungen des Unternehmens sollten an der Vorbereitung beteiligt sein?
Die Anforderungen an Recyclingmaterial sind nicht ausschließlich Aufgabe der Umweltabteilung. Im Unternehmen sollten mindestens folgende Abteilungen einbezogen werden:
– Einkauf, da sie die Lieferanten und Materialien auswählen,
– Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung oder die Technologieabteilung, da sie für das Verpackungsdesign zuständig ist,
– Qualität, da sie die Sicherheit und die Leistungsmerkmale überprüft,
– Marketing, weil es Umweltversprechen verwendet,
– Logistik, da sie die Haltbarkeit während des Transports bewertet,
– Compliance, da es für die Einhaltung der Vorschriften zuständig ist,
– Finanzen, da sich die Änderungen auf die Materialkosten und Gebühren auswirken können,
– die Geschäftsführung, da PPWR Einfluss auf die Produktstrategie und den Markt hat.
Wenn das Unternehmen über kein internes Umweltteam verfügt, sollte man in Betracht ziehen, umfassende Umweltberatung für Unternehmen, mit dem sich die Anforderungen von PPWR und BDO sowie die Dokumentation und der Umsetzungsplan für die Kreislaufwirtschaft miteinander verknüpfen lassen.
Recyclatanteil sowie BDO, EPR und Absatz in der EU
Das PPWR ersetzt nicht die nationalen Verpflichtungen im Bereich Verpackungen. Das Unternehmen muss weiterhin das BDO in Polen, die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung in den EU-Mitgliedstaaten sowie die Meldepflichten für Verpackungsmengen prüfen.
Wenn ein Unternehmen seine Produkte auf mehreren Märkten verkauft, sollte es prüfen, ob sich Änderungen an den Verpackungen auf Folgendes auswirken:
– die in BDO gemeldeten Mengen,
– Produktgebühren,
– Materialklassifizierung,
– Aufgaben von EPR/ROP in anderen Ländern,
– Registrierungen in Systemen wie LUCID in Deutschland,
– Daten, die an B2B-Kunden und Marktplätze weitergegeben werden.
International tätige Unternehmen können von folgenden Vorteilen profitieren: Erfüllung der Verpackungspflichten auf den EU-Märkten, und beim Verkauf nach Deutschland auch mit LUCID-Audit.
Die häufigsten Fehler bei der Vorbereitung auf die PCR-Anforderungen
Der erste Fehler besteht darin, Recyclat mit jedem Produktionsabfall gleichzusetzen. PPWR konzentriert sich auf Recyclat aus Post-Consumer-Abfällen, daher reicht der Gehalt an Regranulat allein nicht immer aus.
Der zweite Fehler besteht darin, dass nicht zwischen den verschiedenen Verpackungskategorien unterschieden wird. Für PET-Kontaktverpackungen gilt ein anderer Schwellenwert als für PP-Kontaktverpackungen und wieder ein anderer für Transportfolien.
Der dritte Fehler besteht darin, sich auf die Erklärung des Lieferanten ohne Belege zu verlassen. Die kurze Angabe „enthält Recyclat” reicht als Grundlage für die Einhaltung der Vorschriften nicht aus.
Der vierte Fehler besteht darin, die Verpackung nur mit Blick auf das Jahr 2030 zu konzipieren. Die Grenzwerte für 2040 liegen deutlich höher, daher sollte das Unternehmen bereits jetzt prüfen, ob die Technologie und die Lieferanten über einen Weg verfügen, diese Werte zu erreichen.
Der fünfte Fehler besteht darin, die Produktsicherheit außer Acht zu lassen. Bei Kontaktverpackungen, insbesondere für Lebensmittel, Kosmetika und Medizinprodukte, muss das Recyclingmaterial im Zusammenhang mit den branchenspezifischen Vorschriften geprüft werden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum PPWR-Recyclinganteil
Wie viel Recyclingmaterial muss eine Kunststoffverpackung ab 2030 enthalten?
Ab 2030 beträgt der Mindestanteil an PCR 30% für PET-Kontaktverpackungen, 10% für Kontaktverpackungen aus anderen Kunststoffen als PET, 30% für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und 35% für sonstige Kunststoffverpackungen.
Welche PPWR-Recyclingquoten gelten ab 2040?
Ab 2040 werden die Grenzwerte auf 50% für PET-Kontaktverpackungen, 25% für Kontaktverpackungen aus anderen Kunststoffen als PET, 65% für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und 65% für sonstige Kunststoffverpackungen.
Ist PCR dasselbe wie Produktionsabfall?
Nein. PCR steht für Recyclat aus Post-Consumer-Abfällen. Produktionsabfälle können in den Prozess zurückgeführt werden, müssen jedoch nicht der in der PPWR geforderten Definition von PCR entsprechen.
Gelten die PCR-Anforderungen auch für Lebensmittelverpackungen?
Ja, allerdings mit wesentlichen Einschränkungen. Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten gesonderte Grenzwerte, und die PPWR sieht eine Ausnahme vor, wenn der Anteil an Recyclingmaterial in einer für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmten Verpackung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und gegen die Vorschriften für Lebensmittelkontaktmaterialien verstoßen würde.
Muss auch ein kleines Kunststoffteil Recyclat enthalten?
Nicht immer. Die PPWR weist darauf hin, dass die Anforderungen hinsichtlich des Mindestanteils an Recyclingmaterial nicht für Kunststoffteile gelten, die weniger als 5% des Gesamtgewichts der gesamten Verpackungseinheit ausmachen.
Wie sollte ein Unternehmen mit den Vorbereitungen auf die PCR-Anforderungen beginnen?
Am besten beginnt man mit einer Bestandsaufnahme der Kunststoffverpackungen, ordnet diese der PPWR-Kategorie zu, sammelt Daten von den Lieferanten und überprüft den aktuellen PCR-Anteil. Anschließend empfiehlt es sich, ein PPWR-Audit durchzuführen und dieses mit der Kreislaufwirtschaftsstrategie zu verknüpfen.
Erfahren Sie, wie Sie die Kreislaufwirtschaft in Ihrem Unternehmen umsetzen können
Die Anforderungen an den PPWR-Recyclinganteil zeigen, dass Kunststoffverpackungen zu einem Bestandteil der Materialstrategie werden und nicht mehr nur als Anschaffungskosten betrachtet werden. Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen ergreifen, haben mehr Zeit für Tests, Verhandlungen mit Lieferanten, die Anpassung der Dokumentation und die Vorbereitung der Verpackungen auf die Grenzwerte für 2030 und 2040.
Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie die Kreislaufwirtschaft in Ihrem Unternehmen umsetzen und Kunststoffverpackungen an die Anforderungen der PPWR anpassen können, nutzen Sie GOZ-Paket oder PPWR-Audit. Du kannst auch direkt zum Reiter wechseln Kontakt zu Eko-Pro und Ihre Verpackungen, Materialien sowie die geplanten Absatzmärkte beschreiben.

